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Bildnutzung in Social Media: Interview mit Rechtsanwältin Astrid Christofori #Podcast
„Ein gutes Foto erhöht die Chance auf Veröffentlichung um ein Vielfaches.“ – Dieser Leitsatz aus der klassischen Pressearbeit gilt auch in der Onlinekommunikation. Denn Bilder machen neugierig auf den Inhalt, visualisieren das Geschriebene oder verdeutlichen die Intention des Autors. Doch anders als in der Print-PR bekommen wir im Social Media Alltag die Bilder nicht passend zum Blog, Posting oder Tweet mitgeliefert. Stellt sich die Frage: Wo lassen sich gute Bilder finden? Und welche Hürden gibt es bei der Verwendung zu beachten?
Wer, wie so oft, erstmal googelt, sieht sich mit einer Fülle von Bildern aus zum Teil fragwürdigen Quellen konfrontiert. Dann doch lieber in seriösen Bilddatenbanken stöbern. Doch hier gibt es deutliche Unterschiede, wie die Datenbank-Bilder verwendet werden dürfen. Zusätzlich erschweren komplizierte Nutzungsbedingungen gerade Nicht-Juristen den kompetenten Umgang mit fremden Bildmaterial.
Daher habe ich die Rechtsanwältin Astrid Christofori gebeten, im untenstehenden Podcast einen Einblick rund um das Thema Bildrechte und rechtskonforme Bildnutzung in den sozialen Medien zu geben. Die Juristin ist selbst sehr Social Media affin und doziert bei der LVQ zum Thema Recht in Social Media.
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Für diejenigen, die lieber lesen als hören, hier die Inhalte des Podcasts nochmal zusammengefasst:
- Wer Bilder von anderen Webseiten verwenden will, muss die Nutzungsrechte beim Urheber beziehungsweise bei der Internetquelle erfragen. Ein Problem dabei könnte sein, das Bildquellen in Blogs nicht immer korrekt angegeben werden.
- Ein Bild, das als kostenlos bezeichnet wird, unterliegt trotzdem Nutzungsbedingungen. Daher unbedingt immer die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenbank lesen.
- Sind die Bildnutzungsrechte nicht übertragbar, dürfen die Fotos nicht in Facebook oder Twitter verwendet werden. Beide Social Media-Plattformen fordern die Übertragbarkeit der Nutzungsrechte.
- Nutzungsbedingungen geben Auskunft, wie ein Bild verwendet werden kann: privat oderkommerziell, in welchem Umfang, in Blogs und so weiter.
- Es gibt keine Gewähr, dass derjenige, der ein Bild hochgeladen hat, auch der Urheber dieses Bildes ist und die Urheberrechte einräumen kann. Abhilfe schafft eine Bildersuche über die Suchmaschine tineye, die angibt, wo das Bild bereits verwendet wird. Zeigt sich, dass kein professioneller Fotograf dahinter steckt, lieber die Finger davon lassen. Eine 100-prozentige Absicherung gibt es nicht.
- Nutzungsbedingungen sollten komplett gelesen werden, da diese sich von Datenbank zu Datenbank unterscheiden.
- Bei Unsicherheit: Das eigene Netzwerk fragen, ob ein Bild problemlos für die eigenen Zwecke verwendet werden kann.
- Bei falscher Bildverwendung erfolgt eine Abmahnung. Neben den Anwaltskosten und einem Schadensbeitrag muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben.
- Die Unterlassungserklärung kann auch abweichend von der mitgeschickten formuliert werden. Vorlagen gibt es im Netz.
- Eine Unterlassungserklärung bindet 30 Jahre und kann nicht einseitig beendet werden. Daher unbedingt Unterstützung für die Formulierung einholen.
- Den im Beitrag erwähnten Artikel mit einer Übersicht kostenloser Bilddatenbanken findet ihr auf bloggerabc.
P.S.: Die Übersicht aller Sozialgespräch Folgen findet ihr hier. Den Podcast könnt ihr auch per RSS-Feed oder bei iTunes abonnieren. Dort freue ich mich auch über Eure Kommentare und Bewertungen. Und wenn ihr den Podcast teilen und empfehlen wollt, ist Euch mein Dank ebenfalls gewiss.
Kommentare zu diesem Artikel
[…] meiner neuen Interviewserie Social Media im Sozialbereich. Hervorgegangen ist diese Idee aus meinem Interview mit der Rechtsanwältin Astrid Christofori im Dezember letzten Jahres. Der Einsatz von unterschiedlichen Formaten wie Text, Bild und Podcast, […]