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Kommentar: Kein Recht auf Vergessen – denk nach!
Heute hat Google also das Formular für Löschanträge online gestellt. Der Suchmaschinengigant zieht damit die Konsequenzen aus der kürzlich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, nach der Bürger europäischer Länder Google zur Löschung unangenehmer Links verpflichten können.
An einigen Stellen wird das Urteil als „Sieg für die Privatsphäre“ gefeiert. Ich erlaube mir, da entschieden zu widersprechen. In vielen Artikeln klingt es so, als könnten Nutzer Links komplett verschwinden lassen und ungewollte Spuren im Internet löschen. Mal abgesehen davon, dass Links wahrlich nicht die einzigen „Spuren im Internet“ sind:
Nein, es gibt kein Recht auf Vergessen. Der Löschantrag garantiert weder die Löschung bei Google noch wirkt er sich auf den Link selbst aus. Denk nach!

Verlass Dich nicht auf andere, übernimm Verantwortung
Konkret regen mich an der aktuell bei einigen Menschen einsetzenden Begeisterung einige Punkte auf:
- Jeder kann jetzt einen Antrag auf Löschung bestimmter Links stellen. Korrekt. Doch das bedeutet nicht, dass Google auch jeden bemängelten Link löscht. Das macht der Konzern auch auf der Seite zum Lösch-Formular deutlich.
- Die Löschung bezieht sich rein auf den Eintrag des Links in der Google-Suchdatenbank. Der Link und die Inhalte bleiben aber erhalten.
- Google ist nicht die einzige Suchmaschine. Bing und andere Dienste werden den Link weiterhin finden Und hier gibt es nicht unbedingt Regelungen zur Löschung von Links aus den Suchergebnissen.
- Manch einer scheint den Löschantrag als Freibrief zu verstehen. Getreu dem Motto: „Ich kann machen was ich will, wenn mir das Ergebnis nicht gefällt, lasse ich es halt löschen.“ Noch mal: Die Inhalte werden nicht gelöscht, der Link verschwindet nur aus der Google-Suchliste.
Ihr merkt vermutlich worum es mir geht: Ich halte es einfach nur für falsch, schädlich, dumm und verantwortungslos, sich auf die Möglichkeit der Löschung zu verlassen, statt das eigene Verhalten zu überdenken und das Bewusstsein für den eigenen Umgang mit Daten zu schärfen. Sicher, es mag Fälle geben, in denen die Möglichkeit zur Löschung hilfreich ist.
Doch in wie vielen Fällen Google tatsächlich löschen wird, steht noch völlig in den Sternen. Daher lautet mein Appell: Verlass Dich nicht auf Löschanträge und ähnliche Möglichkeiten. Denk selbst nach!
Übernimm Verantwortung für Deinen Umgang mit Daten und stelle nichts online, was Du nicht online haben willst. Verdränge negativen Content durch selbst produzierten guten Content und mach Dir klar, dass Du selbst viel für Deine Online-Reputation tun kannst.
Ja, mir ist klar, dass ich hier einige Aspekte vernachlässige. Doch dieser Kommentar ist – das dürfte sicht- und spürbar sein – emotional gefärbt. Die ganze Sache und vor allem die völlig unbegründete Begeisterung regen mich auf. Wann ist es denn modern geworden, Eigenverantwortung abzugeben und sich auf irgendwelche Löschmöglichkeiten zu verlassen???
Urheberrecht: arcady31 / 123RF Stockfoto
Kommentare zu diesem Artikel
Eben weil der Kommentar so viele Aspekte vernachlässigt – kurz: alles, was unter Content, den Dritte über einen selbst ins Netz stellen, fällt – greift er viel zu kurz und kommt zu der falschen Schlussfolgerung. Wenn, wie in dem verhandelten Fall, eine Behörde über Sie Dokumente über Zwangsversteigerungen ins Netz stellen und Jahrzehnte dort präsentieren darf, ist es Essig mit Ihrer Eigenverantwortung. Wenn Sie dann 20 Jahre später immer noch keine Verträge abschließen dürfen, weil jeder die Information findet, dass Sie mal pleite waren, ohne dass Sie die Information entfernen lassen dürfen, dann bin ich gespannt, ob Sie immer noch von Eigenverantwortung reden. Das Recht auf Vergessen ist daher absolut kein Bullshit. Es muss nur richtig umgesetzt werden, indem es für nicht mehr zutreffende nachteilige oder generell Persönlichkeitsrechte oder berechtigte Interessen verletzende Informationen ein Recht auf Löschung an der Quelle gibt.
Hallo Alexander,
ich gebe Ihnen absolut Recht, in diesen Fällen ist die Löschung der Suchergebnisse sinnvoll – nur ein Recht auf Vergessen ist es dennoch nicht. Denn der Löschantrag entfernt den Link lediglich aus der Suchdatenbank von Google. Bing und andere Suchmaschinen finden ihn nach wie vor und die Inhalte sind ohnehin weiter online.
Es ist also kein Recht auf Vergessen, lediglich darauf, dass Google den Link nicht mehr anzeigt. Nicht mehr, nicht weniger.
Gruß,
Christian
Bitte meine Kommentare vollständig lesen. 😉 Deswegen schrieb ich ja „Es muss nur richtig umgesetzt werden, indem es für nicht mehr zutreffende nachteilige oder generell Persönlichkeitsrechte oder berechtigte Interessen verletzende Informationen ein Recht auf Löschung an der Quelle gibt.“. Sprich: Ich halte die Google-Sache auch nicht für ein Recht auf Vergessen, halte das Recht auf Vergessen aber für umsetzbar.